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Dem Tag Prozesskostenhilfe sind folgende News zugeordnet

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Gefunden am: 19.12.2008
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.12.2008, L 34 B 2215 08 AS PKH: Keine Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts bei Streitwert von 4,20 Euro

Ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zu Recht abgelehnt, wenn es dabei um einen streitbefangenen Betrag in Höhe von 4,20 Euro geht. Die konkreten Kosten des Hauptsacheverfahrens, mit dem die Partei bei Erfolglosigkeit des Rechtsstreits als Gebührenschuld zu rechnen hätte, stünden nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum streitbefangenen Betrag.

Tags: Prozesskostenhilfe, Recht

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Gefunden am: 17.12.2008
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.2008, L 1 B 22 08 AL: Ist unklar, ob Arbeitsloser missverständlich über seine Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde, darf die Prozesskostenhilfe nicht verweigert werden

Besteht die Möglichkeit, dass ein Arbeitsloser im Rahmen der Aufklärung über seine Mitwirkungspflichten nicht deutlich auf den Unterschied zwischen der Mitwirkung bei der Leistungssachbearbeitung und der Arbeitsvermittlung hingewiesen worden ist und er daraufhin nicht bei der Arbeitsvermittlung erscheint und eine Sperrzeit festgestellt wird, darf das Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht abweisen. Es besteht dann eine hinreichende Erfolgsaussicht, wenn sich der Antragsteller gegen die festgestellte Sperrzeit bei Meldeversäumnis wendet.

Tags: Gericht, Prozesskostenhilfe

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Gefunden am: 17.12.2008
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2008, L 25 B 311 08 AS PKH: Hilfebedürftiger hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Verfahren zur Gewährung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs

In einem Verfahren um die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung kann eine PKH-Bewilligung in Betracht kommen, weil für die Bestimmung des Mehrbedarfs stets die im Einzelfall medizinisch begründeten tatsächlichen Kosten für eine besondere Ernährung maßgeblich sind. Eine PKH-Bewilligung kann daher nicht bereits wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt werden. Vielmehr kann dem Antragstellen Gelegenheit gegeben werden, zu ernährungsbedingten Aufwendungen im Einzelnen näher vorzutragen und etwaige Nachweise zu erbringen.

Tags: Prozesskostenhilfe

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Gefunden am: 5.12.2008
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BFH, Beschluss vom 29.09.2008, X S 23 08 (PKH): Keine Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde ohne Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren ist abzulehnen, wenn der Antragsteller trotz des Hinweises der Geschäftsstelle des Prozessgerichts keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege vorlegt. Will der Antragsteller in der Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung der Sachaufklärungspflicht seitens des Finanzgerichts rügen, so muss er unter anderem darlegen, welche Maßnahmen zur Sachaufklärung seiner Meinung nach geboten waren.

Tags: Prozesskostenhilfe

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Gefunden am: 24.11.2008
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LAG Köln, Beschluss vom 19.08.2008, 7 Ta 322 07: Keine hinreichende Erfolgsaussicht für Kündigungsschutzklage bei Anwendbarkeit amerikanischen Rechts auf den Arbeitsvertrag

Eine auf das Kündigungsschutzgesetz gestützte Klage gegen die Kündigung eines „Arbeitsvertrags für Ortskräfte“, für den auf der Grundlage vom NATO-Truppenstatut amerikanisches Recht vereinbart ist, hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil die individualarbeitsrechtlichen Regeln des Kündigungsschutzgesetztes nicht zu den Eingriffsnormen des EGBGB über die Anwendbarkeit deutschen Rechts gehören. Nach Instanzende kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur in Betracht, wenn bei Instanzende ein bewilligungsreifer Antrag vorgelegen hat. Dies ist nicht der Fall, wenn bei Instanzende eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Antragstellers eingetreten war, die dieser pflichtwidrig nicht mitgeteilt hatte.

Tags: Prozesskostenhilfe, Recht

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Gefunden am: 22.11.2008
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LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.08.2008, 1 Ta 58 08: Mehrere Anträge dürfen nicht inflationär allein zum Zweck der Beiordnung als Anwalt gestellt werden

Im Rahmen der Prozesskostenhilfe muss darauf geachtet werden, dass bei einer Beiordnung eines Anwalts für einen Antrag / einige Anträge wegen Erforderlichkeit der Beiordnung nicht „inflationär“ alle denkbaren weiteren Anträge mit dem Ziel einer Beiordnung gestellt werden. Dieser prozessuale Konflikt ist dahin zu lösen, dass für weitere Anträge, für die an sich eine Beiordnung eines Anwalts nicht erforderlich ist, nur dann eine Beiordnung erfolgen kann, wenn die Ansprüche vorgerichtlich erfolglos geltend gemacht worden sind oder wenn ein Verfall der Ansprüche wegen Fristversäumnis droht.

Tags: Prozesskostenhilfe

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Gefunden am: 19.11.2008
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LSG Sachsen, Beschluss vom 30.10.2008, L 3 B 508 08 AL-PKH: Ausschluss der PKH-Beschwerde auch bei zum Zeitpunkt der Neuregelung anhängigen Verfahren, wenn Position des Betroffenen nicht schutzwürdig ist

Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ausgeschlossen, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe verneint. Die neue Regelung gilt nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts grundsätzlich auch für anhängige Rechtsstreitigkeiten. Etwas anderes gilt dann, wenn ein Beteiligter eine schutzwürdige Position erlangt hat. Eine solche erlangt er jedoch nicht, wenn ein von ihm angegriffener Beschluss erst nach In-Kraft-Treten der Neuregelung erlassen wurde und der Betroffene nur die Erwartung hat, eine für ihn ungünstige Entscheidung des Gerichts wie bislang ohne Beschränkung mit der Beschwerde anfechten zu können.

Tags: Beschwerde, Gericht, Prozesskostenhilfe

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Gefunden am: 13.11.2008
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BFH, Beschluss vom 24.07.2008, VIII B 132 08: Gleichzeitige Entscheidung über ein Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache ist bei eindeutiger Rechtslage zulässig

Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf Prozesskostenhilfe ist erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann. Kann aber die mögliche Beiordnung an der Entscheidung zur Hauptsache wegen Eindeutigkeit der Rechtslage nichts ändern, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen negativer Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne Bedeutung.

Tags: Prozesskostenhilfe

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Gefunden am: 13.11.2008
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BFH, Beschluss vom 24.07.2008, VIII B 104 08: Keine Einlegung der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof durch nicht postulationsfähige Person

Vor dem Bundesfinanzhof muss sich jeder Beteiligte (hier: Ingenieur), sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen. Daran ändert sich auch nichts, wenn zunächst um Prozesskostenhilfe nachgesucht wird. Eine Beschwerde ist in diesem Fall erst nach Beiordnung eines Vertreters durch stattgebenden PKH-Beschluss durch diesen einzulegen.

Tags: Beschwerde, Prozesskostenhilfe

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Gefunden am: 12.11.2008
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LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.09.2008, 1 Ta 138 08: Keine Zurückweisung eines PKH-Antrages wegen "Verspätung", wenn Hinweis bei Antragstellung, dass Abrechnung erst nach Verhandlung vorliegt

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, wenn er bei Antragstellung darauf hinweist, die Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach Abschluss der Verfahrens machen zu können, weil er erst dann über eine Lohnabrechnung verfügt. Ein Beschluss, welcher den Antrag wegen "Verspätung" zurückweist, ist dann überraschend und erneut zu bescheiden. Das Gericht kann nicht zunächst Gütetermin durchführen, an einem Prozessvergleich mitwirken und anschließend den Antrag zurückweisen, ohne zuvor einen entsprechenden rechtlichen Hinweis zu geben, dass die später beabsichtigte Einreichung den Anforderungen an einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht genügt.

Tags: Gericht, Prozesskostenhilfe

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