Dem Tag Prozesskostenhilfe
sind folgende News zugeordnet
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Benutzer mit dem Tag Prozesskostenhilfe
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 19.12.2008
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Ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zu Recht abgelehnt, wenn es dabei um einen streitbefangenen Betrag in Höhe von 4,20 Euro geht. Die konkreten Kosten des Hauptsacheverfahrens, mit dem die Partei bei Erfolglosigkeit des Rechtsstreits als Gebührenschuld zu rechnen hätte, stünden nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum streitbefangenen Betrag.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 17.12.2008
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Besteht die Möglichkeit, dass ein Arbeitsloser im Rahmen der Aufklärung über seine Mitwirkungspflichten nicht deutlich auf den Unterschied zwischen der Mitwirkung bei der Leistungssachbearbeitung und der Arbeitsvermittlung hingewiesen worden ist und er daraufhin nicht bei der Arbeitsvermittlung erscheint und eine Sperrzeit festgestellt wird, darf das Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht abweisen. Es besteht dann eine hinreichende Erfolgsaussicht, wenn sich der Antragsteller gegen die festgestellte Sperrzeit bei Meldeversäumnis wendet.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 17.12.2008
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In einem Verfahren um die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung kann eine PKH-Bewilligung in Betracht kommen, weil für die Bestimmung des Mehrbedarfs stets die im Einzelfall medizinisch begründeten tatsächlichen Kosten für eine besondere Ernährung maßgeblich sind. Eine PKH-Bewilligung kann daher nicht bereits wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt werden. Vielmehr kann dem Antragstellen Gelegenheit gegeben werden, zu ernährungsbedingten Aufwendungen im Einzelnen näher vorzutragen und etwaige Nachweise zu erbringen.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 5.12.2008
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Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren ist abzulehnen, wenn der Antragsteller trotz des Hinweises der Geschäftsstelle des Prozessgerichts keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege vorlegt. Will der Antragsteller in der Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung der Sachaufklärungspflicht seitens des Finanzgerichts rügen, so muss er unter anderem darlegen, welche Maßnahmen zur Sachaufklärung seiner Meinung nach geboten waren.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 24.11.2008
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Eine auf das Kündigungsschutzgesetz gestützte Klage gegen die Kündigung eines „Arbeitsvertrags für Ortskräfte“, für den auf der Grundlage vom NATO-Truppenstatut amerikanisches Recht vereinbart ist, hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil die individualarbeitsrechtlichen Regeln des Kündigungsschutzgesetztes nicht zu den Eingriffsnormen des EGBGB über die Anwendbarkeit deutschen Rechts gehören. Nach Instanzende kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur in Betracht, wenn bei Instanzende ein bewilligungsreifer Antrag vorgelegen hat. Dies ist nicht der Fall, wenn bei Instanzende eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Antragstellers eingetreten war, die dieser pflichtwidrig nicht mitgeteilt hatte.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 22.11.2008
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Im Rahmen der Prozesskostenhilfe muss darauf geachtet werden, dass bei einer Beiordnung eines Anwalts für einen Antrag / einige Anträge wegen Erforderlichkeit der Beiordnung nicht „inflationär“ alle denkbaren weiteren Anträge mit dem Ziel einer Beiordnung gestellt werden. Dieser prozessuale Konflikt ist dahin zu lösen, dass für weitere Anträge, für die an sich eine Beiordnung eines Anwalts nicht erforderlich ist, nur dann eine Beiordnung erfolgen kann, wenn die Ansprüche vorgerichtlich erfolglos geltend gemacht worden sind oder wenn ein Verfall der Ansprüche wegen Fristversäumnis droht.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 19.11.2008
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Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ausgeschlossen, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe verneint. Die neue Regelung gilt nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts grundsätzlich auch für anhängige Rechtsstreitigkeiten. Etwas anderes gilt dann, wenn ein Beteiligter eine schutzwürdige Position erlangt hat. Eine solche erlangt er jedoch nicht, wenn ein von ihm angegriffener Beschluss erst nach In-Kraft-Treten der Neuregelung erlassen wurde und der Betroffene nur die Erwartung hat, eine für ihn ungünstige Entscheidung des Gerichts wie bislang ohne Beschränkung mit der Beschwerde anfechten zu können.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 13.11.2008
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Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf Prozesskostenhilfe ist erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann. Kann aber die mögliche Beiordnung an der Entscheidung zur Hauptsache wegen Eindeutigkeit der Rechtslage nichts ändern, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen negativer Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne Bedeutung.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 13.11.2008
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Vor dem Bundesfinanzhof muss sich jeder Beteiligte (hier: Ingenieur), sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen. Daran ändert sich auch nichts, wenn zunächst um Prozesskostenhilfe nachgesucht wird. Eine Beschwerde ist in diesem Fall erst nach Beiordnung eines Vertreters durch stattgebenden PKH-Beschluss durch diesen einzulegen.
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Politik & Institutionen
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Gefunden am: 12.11.2008
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Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, wenn er bei Antragstellung darauf hinweist, die Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach Abschluss der Verfahrens machen zu können, weil er erst dann über eine Lohnabrechnung verfügt. Ein Beschluss, welcher den Antrag wegen "Verspätung" zurückweist, ist dann überraschend und erneut zu bescheiden. Das Gericht kann nicht zunächst Gütetermin durchführen, an einem Prozessvergleich mitwirken und anschließend den Antrag zurückweisen, ohne zuvor einen entsprechenden rechtlichen Hinweis zu geben, dass die später beabsichtigte Einreichung den Anforderungen an einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht genügt.
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